§1 Art des Beratungsvertrages und sein Umfang
Die von der Unternehmensberatung abgeschlossenen Verträge sind
Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende
Tätigkeiten; d. h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche
Sachverhalte und Zusammenhänge. Beratungsleistungen in Rechts- und
Steuerfragen werden von der Unternehmensberatung weder zugesagt
noch erbracht.
§2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt
Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage
schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung
und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden
Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten
enthalten.
§3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Die Unternehmensberatung führt alle Arbeiten sorgfältig und unter
Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen,
Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und
Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher
Bestätigung.
§4 Honoraranspruch
Die Unternehmensberatung hat als Gegenleistung zur Erbringung
seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen
Honorars durch den Auftraggeber.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung
durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die
Unternehmensberatung gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte
Honorar.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf
Seiten der Unternehmensberatung einen wichtigen Grund darstellen, so
hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen
entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn
trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen
verwertbar sind.
Die Unternehmensberatung kann die Fertigstellung ihrer Leistung
von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die
Beanstandung der Arbeiten der
Unternehmensberatung
berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit der Unternehmensberatung
§5 Unrichtigkeit und Fehler
Die Unternehmensberatung ist berechtigt und verpflichtet,
nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer
Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu
verpflichtet, die Unternehmensberatung unverzüglich nach Kenntnis
der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von
Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der Unternehmensberatung
zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate
nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der
Unternehmensberatung.
§6 Haftung
Die Unternehmensberatung und ihre Mitarbeiter handeln bei der
Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der
Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass
ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und
zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für
Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen
(siehe auch § 9).
Die Unternehmensberatung haftet in Fällen fahrlässiger
Pflichtverletzung bis zur Höhe des nach Art der Leistung vorhersehbaren,
vertragstypischen Durchschnittsschadens, maximal bis zu €
250.000; gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen
gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Unternehmensberatung.
Gegenüber Unternehmern haftet die Unternehmensberatung bei
leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (§ 1 dieser AGB) bereitet die
Unternehmensberatung lediglich die unternehmerische Entscheidung über
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die
Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die
Unternehmensberatung nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen
und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.
§7 Urheberrecht
Die Unternehmensberatung behält an der gelieferten Leistung das
Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum
der Unternehmensberatung, so dass das Nutzungsrecht
auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke
des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.
Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher
Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse
aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der
Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam
vorzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im
Zuge des Beratungsauftrages von der Unternehmensberatung, seinen
Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote,
Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme,
Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen,
Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden.
Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe
beruflicher Äußerungen jeglicher Art der Unternehmensberatung an Dritte
dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der
Unternehmensberatung dem Dritten gegenüber wird damit nicht
begründet.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Unternehmensberatung
zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß
berechtigt die Unternehmensberatung zur fristlosen Kündigung
aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
§8 Verschwiegenheitspflicht
Die Unternehmensberatung ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die
ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die
gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer
Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für
sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche
Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils
anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der
Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit
hinaus.
§9 Zusatzberater
Die Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch
sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/
freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder
teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter
Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den
spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt
direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die
Unternehmensberatung auch keine Haftung für Arbeiten der o.g. Personen.
§ 10 Informationsweitergabe
Der Auftraggeber ist zur Zugänglichmachung aller zur
Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet,
nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf
der Unternehmensberatung Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung
kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für
Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.
§11 Terminabsage
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine drei Wochentage
vorher oder kurzfristiger ab, so hat die Unternehmensberatung Anspruch
auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.
§12 Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien
Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf
elektronischem Wege, insbesondere durch Email, übertragen wurden.
Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen
Übertragung, haftet die Unternehmensberatung nicht für dadurch
aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung
(Internet/Email) liegt beim Auftraggeber, insbesondere
muss diesem klar sein, dass die Internetnutzung die Geheimhaltung
nicht sichert. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten
(Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von
Informationen an die Unternehmensberatung nicht sicherstellen. Daher
gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich
eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und
Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg der Unternehmensberatung
zugesandt werden.
§13 Kündigung
Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum
Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus
wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die Unternehmensberatung
Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die
Unternehmensberatung aus wichtigem Grund, den der
Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die
volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der
freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz
Mahnung und Fristsetzung, so ist die Unternehmensberatung zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§14 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmensberatung.
§15 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die
Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift
soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist
und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder
gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht
hätten.
§16 Geltung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.
Impressum (nach §6 TDG) Verantwortlich für den Inhalt der Domain ist, Jürgen
Pollmann Kleppergarten
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Aufsichtsbehörde: GWO§ 84 Abs. 1 HGB. Kreis Lippe
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313/5307/0630
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(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/min aus Mobilfunknetzen),
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