Die Unternehmensbewertung stellt eine
Dienstleistung dar und hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder
von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand.
Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Finance. Die Besonderheit
einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen
oftmals ein komplexes Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche
betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden
Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem
einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. So sind insbesondere Aspekte
der Investitions-, Kapitalmarkt- und Entscheidungstheorie zu berücksichtigen.
Darüber hinaus werden Unternehmensbewertungen durch die strategische
Unternehmensplanung, das Rechnungswesen und nicht zuletzt durch
steuerrechtliche Aspekte beeinflusst. Nachfolgend seien beispielhaft
einige wichtige Anlässe genannt:
„normaler“ Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
Börseneinführung
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG)
Enteignung (nach Art. 14 (3) GG)
Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
Verhältniswahrende oder nicht Verhältniswahrende Spaltung, allenfalls mit
Barabfindung. Anteilsbewertung bei vertraglicher Kündigung der GmbH oder bei Ausübung eines
vertraglichen Aufgriffsrechts.
1.) Allg. Unternehmensbewertung nach Absprache
2.) Kapitaldienstberechnung 3.) Rentabilitätsberechnung 4.) Plausibilisierung von Betrieb und Mitarbeitern 5.) Analyse von den Qualitätsstandards
Gastronomie Spezialist | Jürgen Pollmann |
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